Schule grundsätzlich geöffnet
Dazu teilen wir Ihnen mit, dass die Schule grundsätzlich geöffnet ist und der Unterricht stattfindet. Bei schwierigen Wetterverhältnissen sagt die übergeordnete Schulordnung von Rheinland-Pfalz folgendes:
§ 33
(5) Erschweren außergewöhnliche wetterbedingte Umstände (z.B. Hochwasser, Glatteis oder Windbruch)
den Schulbesuch in erheblichem Maße, so entscheiden die Eltern bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler, ob der Schulweg zumutbar ist […].
Damit entscheiden Sie, ob Sie Ihr Kind zur Schule befördern oder nicht.
Ob und wie die Schülerbeförderung abläuft, entscheiden die jeweiligen Busunternehmen, bitte informieren Sie sich bei:
Orthen | 0 26 26 - 54 05 |
Bischoff | 0 26 86 - 98 06 10 |
Martin Becker | 0 26 81 - 95 17 0 |
Transdev | 0 26 31 - 34 27 90 |
Zickenheiner | 0 26 89 - 14 67 |
Westerwald Bahn | 0 27 47 - 92 21 0 |
gez. die Schulleitung