Hausordnung
Das Leben in der Schule muss sich in einer bestimmten Ordnung vollziehen, die in den Schulordnungen des Landes und der Landeskirche beschrieben wird. Dabei werden Höflichkeit und Rücksichtnahme von allen erwartet.
Im Besonderen gilt für das Martin-Butzer-Gymnasium folgende Hausordnung (dabei wird wegen der besseren Lesbarkeit der Allgemeinbegriff Lehrer und Schüler verwendet, obwohl dabei immer sowohl Lehrerinnen und Lehrer als auch Schülerinnen und Schüler gemeint sind).
1. | Das Schulgelände umfasst die Hauptgebäude, die Pavillons, die Turn- und Sporthalle, die dazwischen liegenden Höfe, alle Grünanlagen, die Parkplätze, den Musiksaal und das MSS-Haus, den Speisesaal (Martin-Butzer-Saal) im Internatsbereich. | |
2.1 |
Unterrichtszeiten: (montags-freitags) |
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2.2 |
Andacht / Zeit der Besinnung: monatlich a) für die 5.bis 10. Klassen im Klassenverband b) für die MSS 11 bis 13 im Jahrgangsverband |
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2.3 |
Gottesdienste: im Schuljahr nach besonderer Ankündigung | |
2.4 |
Einlass in die Schule: 8:00 | |
3.1 |
Schüler, die eine Freistunde haben, bleiben in den nach Plan zugewiesenen Räumen; das Verlassen des Schulgeländes ist, außer in der unterrichtsfreien Zeit vor dem Nachmittagsunterricht, nur der Oberstufe oder mit Genehmigung der Klassenleitung erlaubt. | |
3.2 |
Ist der Unterricht beendet, suchen Fahrschüler die ihnen zugewiesenen Aufenthaltsräume (lt. Aushang) auf, alle anderen verlassen die Schulgebäude. | |
4.1 |
Ist fünf Minuten nach Beginn der Unterrichtszeit noch kein Lehrer in der Klasse, meldet dies der Klassensprecher (sein Vertreter bzw. in deren Abwesenheit ein anderer Schüler) im Lehrerzimmer oder im Sekretariat. | |
4.2 |
In den kleinen Pausen bleiben die Schüler grundsätzlich in ihren Unterrichtsräumen; es sei denn, der Stundenplan sieht einen Raumwechsel vor. In den großen Pausen gehen sie auf die Schulhöfe. Alle Zugänge (Treppen usw.) zu den Schulgebäuden müssen frei bleiben. Nur bei schlechtem Wetter können sich die Schüler auch auf den Fluren aufhalten; die Schüler der Pavillons suchen den überdachten Pausenhof auf. Den Anweisungen der Aufsichtsführenden (Lehrer, Hausmeister, Schüler), die zu bestimmten Aufgaben eingesetzt sind, ist Folge zu leisten. Das Betreten der Rasenflächen ist nicht erlaubt. Während der großen Pausen ist das Ballspielen auf den Schulhöfen nicht erlaubt. Erst nach der 2. großen Pause darf der Schulhof II als Spielplatz benutzt werden. Schneeballwerfen ist wegen der Verletzungsgefahr grundsätzlich verboten. |
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4.3 |
Bei Klassenraumwechsel nach der 2. bzw. 4. Stunde wird der neue Unterrichtsraum erst nach der Pause aufgesucht. Schülertaschen und dergleichen können in der Eingangs- und Pausenhalle sowie auf den Fluren abgestellt werden. | |
5.1 |
Das Martin-Butzer-Gymnasium ist seit dem Schuljahr 2004/05 rauchfreie Schule; deshalb ist das Rauchen in allen Gebäuden und auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet. |
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5.2 |
Der Genuss von alkoholischen Getränken ist nicht gestattet. |
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6.1 |
Jeder hat sich so zu verhalten, dass der Unterricht nicht gestört wird. Die Klassenräume sind sauber zu halten. Jeder Schüler ist für die Ordnung und Sauberkeit an seinem Platz verantwortlich. Alle Stühle werden nach Unterrichtsschluss auf die Tische gestellt. Damit das Schulgebäude sauber bleibt, sind alle Abfälle (Papier, Plastiktüten/-becher, usw.) in die dafür vorgesehenen, nach Art des Materials unterschiedlichen Behälter zu bringen. |
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6.2 |
Wird Schuleigentum fahrlässig oder vorsätzlich beschmutzt oder beschädigt, haftet dafür der betreffende Schüler oder dessen gesetzlicher Vertreter. Beschädigungen sind umgehend vom Lehrer, vom Klassensprecher oder dessen Vertreter im Sekretariat zu melden. | |
6.3 |
Der Gebrauch von Mobiltelefonen (Handys), MP3-Playern etc. ist grundsätzlich untersagt. Bei Zuwiderhandlung sind die Lehrer berechtigt, Mobiltelefone (Handys) einzuziehen. Für Oberstufenschüler gelten folgende Ausnahmen: MSS-Haus, Aufenthaltsraum im Cafeteria-Bereich, während der Mittagspause auf dem Schulgelände. In Ausnahmefällen dürfen Schüler der 5. bis 10. Jahrgangsstufe mit Erlaubnis einer Lehrkraft ihr Handy benutzen. Ein Münzfernsprecher im Cafeteria-Bereich ermöglicht kurze, notwendige Telefonate. Bei Klassen- und Kursarbeiten sowie sonstigen Leistungsüberprüfungen werden in Bereitschaft befindliche Mobiltelefone (Handys) als versuchte Täuschungshandlung gewertet. |
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7. |
Die Schulhöfe und Grünanlagen bleiben von Fahrzeugen aller Art frei. Diese werden an den dafür bestimmten Plätzen abgestellt. Die Fahrräder werden im Fahrradkeller oder auf dem Fahrradplatz an der Gymnasialstraße, Mopeds bzw. Motorräder auf dem oberen Teil des Parkplatzes an der Johanniterstraße abgestellt. Die Zugänge zu den Gebäuden und Höfen sind wegen der Zugänglichkeit für die Feuerwehr von Fahrzeugen frei zu halten. | |
8. |
Bei Feuer- bzw. Katastrophenalarm verlassen alle Schüler die Gebäude ruhig und geordnet entsprechend dem ausgehängten Plan. Allen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. | |
9. | Bei einem Notfall von außen (Amok, Bombendrohung,…) erfolgt dieAlarmierung durch eine unverschlüsselte Durchsage. Nach der Alarmierung geben die Lehrkärfte die für den Notfall vorgesehenen Anweisungen, denen unbedingt Folge zu leisten ist. | |
10. | Schüler, die gegen die Ordnung verstoßen, haben sich vor der Schulleitung zu verantworten. | |
Verstöße werden mit angemessenen Mitteln geahndet. |
- Beschlossen von Schulausschuss und Gesamtkonferenz im Mai 1974.
- Überarbeitet im Einvernehmen mit Schulausschuss, Elternbeirat und Kollegium im Mai 2011
- Redaktionell geändert 1987, 1991, 1994, 1996, 2000, 2001, 2004, 2006, 2007, 2011, 2012.
Dierdorf, den 01. August 2012
Dr. Klaus Winkler
Oberstudiendirektor i.K.
Schulleiter